Die Rechtsgrundlage der Psychotherapieausbildung bildet die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten. Diese schreibt eine 4200 Stunden umfassende Ausbildung vor, die die folgenden Bausteine umfasst:
Die Rechtsgrundlage der Psychotherapieausbildung bildet die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten. Diese schreibt eine 4200 Stunden umfassende Ausbildung vor, die die folgenden Bausteine umfasst: