- Psychotherapeutische Behandlung unter Supervision an der Ambulanz des Ausbildungszentrums oder ggf. in vom Ausbildungszentrum und der zuständigen Landesbehörde anerkannten Einrichtungen.
- Mindestens 600 h mit mindestens sechs Patient*innenbehandlungen
- Verfassen von sechs anonymisierten Falldarstellungen
- Anteilige Vergütung der Therapieeinnahmen von derzeit 45% der von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Therapiehonoraren, die sich durch einen jährlich ausgezahlten "Weihnachtsbonus" von aktuell 4,- bis 6,- Euro pro durchgeführter Therapiestunde i.d.R. auf ungefähr 50% erhöht (Weihnachtsbonus nicht garantiert). Über die anteilige Vergütung ist eine komplette Refinanzierung der Ausbildungsgebühren möglich.