- Psychotherapeutische Behandlung unter Supervision an den Ambulanzen des Ausbildungszentrums oder in allen vom Ausbildungszentrum und der zuständigen Landesbehörde anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen.
- Mindestens 600 h mit mindestens sechs Patient*innenbehandlungen
- Verfassen von sechs anonymisierten Falldarstellungen
- Anteilige Vergütung der Therapieeinnahmen von derzeit 45% der von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Therapiehonoraren, die sich durch einen jährlich ausgezahlten "Weihnachtsbonus" von aktuell 4,- bis 6,- Euro pro durchgeführter Therapiestunde auf ungefähr 50% erhöht. Dadurch ist i.d.R. eine komplette Refinanzierung der Ausbildungsgebühren möglich.